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der augenschein - werbung & mehr

Inhaber: Ronny Lehmann | Mediendesigner & Freelancer
Hünerfeldstraße 12 | 04288 Leipzig | mobil: 0173 | 989 98 02

Finanzamt Leipzig ll | Steuernummer: 231/244/10304

E-mail: info@deraugenschein.de | Web: www.deraugenschein.de

 

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Urheberrecht:

Die durch "Der Augenschein" erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz:

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

AGB - Der Augenschein

§ 1  Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen „der Augenschein“ Inhaber Herr Ronny Lehmann mit Sitz in 04680 Zschadraß OT Erlbach und dessen Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von „der Augenschein“. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von „der Augenschein“ zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter. AGB des Kunden, die von den vorliegenden von „der Augenschein“ abweicht oder ihnen entgegensteht, gelten nicht, es sei denn, „der Augenschein“ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass „der Augenschein“ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Gleiches gilt, wenn der Kunde für seine Website eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

Ein Vertrag mit „der Augenschein“ kommt stillschweigend zustande, wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von „der Augenschein“ sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

§ 3. Domainregistrierung

Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. „der Augenschein“ kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung. Eine Domainregistrierung über die „der Augenschein“ ist keine Pflicht. „Der Augenschein“ behält sich das Recht vor, Domainregistrierungen erst nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsnachweis durch den Kunden, durchzuführen.

$ 4. Webdesign u. Programmierung

Nach Abschluss von Webdesign u. Programmierungsaufträgen muss der Kunde das Endprodukt auf Fehler kontrollieren und bei fehlerfreiem Zustand ein Abnahmeprotokoll unterschreiben. Mit der Unterschrift erklärt der Kunde das Produkt als fehlerfrei abgenommen.

§ 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen. Erotik und Pornographie ist ausdrücklich erlaubt, solange hier die Gesetze nach § 184 STGB sowie vorgeschalteter Jugendschutz gewährleistet ist.

§ 5.2 Die strafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten.

§ 5.3 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.

§ 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

§ 5.5 Der Kunde erhält die Zugangsdaten für das von ihm bestellte Angebot in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Sollte der Kunde nach dem angegebenen Zeitraum keine Zugangsdaten erhalten haben, ist er verpflichtet, sich bei „der Augenschein“ nach dem Grund für die Verzögerung zu informieren. Das Vertragsverhältnis bleibt von der Verzögerung unberührt.

§ 6. Verstoß gegen eine Pflicht

Verstößt der Kunde gegen eine unter § 5.1 bis § 5.4 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des „der Augenschein“ entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von „der Augenschein“ von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von „der Augenschein“, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 7. Verfügbarkeit

„Der Augenschein“ garantiert eine Verfügbarkeit der Leitung von 99% pro Jahr. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von „der Augenschein“ entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von „der Augenschein“ ausgeschlossen.

§ 8. Elektronische Kommunikation

Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.

§ 9. Sicherungskopien

§9.1, Seitens „der Augenschein“ wird zwar Datensicherung vorgenommen, trotzdem ist der Kunde für eine Datensicherung selbst verantwortlich.

§ 10. Zahlungspflicht, Zahlungsweise

Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen jährlich im Voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden. Bei Nichteinlösung von Lastschriften erhebt "der Augenschein" eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro nicht eingelöster Lastschrift.

§ 11. Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügefristen, Rügepflicht des Kunden

Sollte ein Printprodukt mangelhaft sein, ist dies sofort bis zu 3 Tagen nach persönlichen Erhalt der Ware zu melden. Verspätete Reklamationen können leider nicht anerkannt werden.

Nach Eingang einer Reklamation sowie der Vorlage zugehörigen Belegexemplare setzen wir uns nach Prüfung mit Ihnen in Verbindung. Reklamationen aufgrund fehlerhaft angelieferter Daten werden nicht anerkannt.

ACHTUNG. Sollten Belegexemplare zur Prüfung nicht aussagekräftig sein, ist auch eine Rückholung der kompletten Ware seitens flyeralarm möglich.

Rechnungen von „der Augenschein“ sind innerhalb der Frist die auf der Rechnung vermerkt ist nach dem Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und Nicht-Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber „der Augenschein“ zu erheben.

§ 12. Sperrung

§ 12.1 „der Augenschein“ ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Ebenfalls ist eine Sperrung bei Zahlungsverzug mehr als 4 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Fristsetzung möglich. Im Falle einer Sperrung wird der Internetauftritt gesperrt. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von „der Augenschein“ vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere

§ 12.2 ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 5.1 bis 5.4, oder

§ 12.3 die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder

§ 12.4 der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder

§ 12.5 die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

§ 12.6 nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder

§ 12.7 nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder

§ 12.8 im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist, oder

§ 12.9 den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überwiegend zur Bereitstellung von Download-Angeboten nutzt. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von „der Augenschein“ zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

§ 12.10 Für die Entsperrung eines gesperrten Kundenzugangs ist „der Augenschein“ berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 Euro zu erheben.

§ 13. Vertragsbeendigung

§ 13.1 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren Verträge mit Dritten (z.B. Denic) nicht.

§ 14. Kündigung

§ 14.1 Ordentliche Kündigung Ein unbefristeter Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten von beiden Seiten jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.

§ 14.2 Außerordentliche Kündigung „der Augenschein“ ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

§ 14.2.1 der Kunde die in § 5.1 bis § 5.4 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder

§ 14.2.2 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder

§ 14.2.3 der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen zwischen dem Kunden und „der Augenschein“ sowie diejenigen zu Dritt-anbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von „der Augenschein“ zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder

§ 14.2.4 der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.

§ 14.3 Außerordentliche Kündigung nach erfolgter Abmahnung Eine außerordentliche Kündigung kann nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung erfolgen, wenn der Kunde die in § 5.1 bis 5.4 genannte Pflicht schuldhaft verletzt und nach Fristablauf das beanstandete Verhalten weiter aufrechterhält.

§ 15. Haftung von „der Augenschein“
(15.1) Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von „der Augenschein“ zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im Übrigen haftet „der Augenschein“ nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von „der Augenschein“, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen.

§ 16. Geheimhaltung, Datenschutz

§ 16.1 Der Vertragspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass „der Augenschein“ seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich „der Augenschein“ Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist „der Augenschein“ berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

§ 17. Änderung der AGB

17.1 „der Augenschein“ ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat „der Augenschein“ das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.

§ 18. Schlussbestimmungen

§ 18.1 Erfüllungsort ist 04680 Zschadraß OT Erlbach, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ist 04680 Zschadraß OT Erlbach. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

Datenschutz

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Quellenangaben: Disclaimer eRecht24, Facebook Disclaimer von eRecht24

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Quelle: eRecht24